Vorlage & Muster

Ferienregelung für getrennte Eltern

Sechs Wochen Sommerferien, zwei Wochen Weihnachten — die Aufteilung wird jedes Jahr neu diskutiert. Diese Seite zeigt bewährte Muster, die im DACH-Raum funktionieren, mit konkreten Beispielen für 2026–2030.

Stand:

Sommerferien (6 Wochen)

Die Sommerferien sind die längste Ferienperiode — und entsprechend emotional aufgeladen. Drei Aufteilungsmuster haben sich im DACH-Raum bewährt. Welches passt, hängt vom Alter des Kindes, der Entfernung der Elternteile und dem Konfliktlevel ab.

3+3 Aufteilung

Jeder Elternteil erhält 3 zusammenhängende Wochen.

  • + Längere Reisen möglich, weniger Übergaben
  • 3 Wochen ohne Kind sind für viele Eltern lang

Wochenweise Wechsel

Jede Woche wechseln (z.B. Sa–Sa), sechs Übergaben über die gesamten Ferien.

  • + Bessere Kontinuität, kürzere Trennungsphasen
  • Anstrengender Logistik-Aufwand, schwer für Fernreisen

2+2+2 Muster

Empfohlen

Drei Blöcke alternierend, z.B. 2 Wochen A – 2 Wochen B – 2 Wochen A.

  • + Reisen möglich, weniger lange Trennung
  • + Gut für jüngere Kinder (unter 8 Jahre)

Weihnachten + Silvester

Heiligabend ist meistens der emotional schwerste Tag — ein sauberer Jahres-Wechsel verhindert Diskussionen. Manche Familien teilen Heiligabend selbst auf (z.B. 14–17 Uhr bei A, 17–21 Uhr bei B), aber ein ganzer-Tag-Wechsel reduziert Übergabe-Stress erheblich.

Jahr Heiligabend 1. Feiertag 2. Feiertag Silvester
2026 Elternteil A Elternteil B Elternteil A Elternteil B
2027 Elternteil B Elternteil A Elternteil B Elternteil A
2028 Elternteil A Elternteil B Elternteil A Elternteil B
2029 Elternteil B Elternteil A Elternteil B Elternteil A
2030 Elternteil A Elternteil B Elternteil A Elternteil B

Elternteil A und B nach eigenem Abkommen festlegen und im Umgangsplan schriftlich fixieren.

Oster-, Herbst- und Pfingstferien

Kurze Ferien von 1–2 Wochen werden im DACH-Raum üblicherweise komplett alternierend aufgeteilt: eine Ferienperiode vollständig bei einem Elternteil, die nächste beim anderen. Über das Jahr gleicht sich das aus. Dieses Muster reduziert Übergaben und ist für Kinder gut planbar.

Wichtig: Ferienzeit überlagert den normalen Umgangsrhythmus. Standard-Regel laut den meisten Umgangsvereinbarungen im DACH-Raum — in Ferienzeiten hat der ferienberechtigte Elternteil den 24/7-Umgang, auch wenn sonst ein Wochenend-Wechsel greift. Das sollte explizit im Umgangsplan stehen, um Unklarheiten zu vermeiden.

Geburtstage und besondere Tage

Besondere Tage brauchen eigene Regelungen — sie fallen selten perfekt in die reguläre Ferienaufteilung. Einmal schriftlich festgelegt, spart das jedes Jahr erneute Diskussionen.

  • Geburtstag des Kindes

    Ein Elternteil hat den Tag, der andere bekommt ihn im Folgejahr. Alternativ: gemeinsame kurze Feier am Tag selbst (funktioniert gut, solange der Konfliktlevel niedrig ist).

  • Geburtstag Mutter / Vater

    Das Kind ist am jeweiligen Elternteil-Geburtstag dort — unabhängig vom regulären Wechselrhythmus.

  • Muttertag / Vatertag

    Das Kind ist beim entsprechenden Elternteil. Kein Tausch nötig — gilt für beide.

  • Schulanfang / Einschulung / Kommunion

    Gemeinsam, wenn die Eltern-Kommunikation das zulässt. Diese Momente sind fürs Kind wichtiger als für die Eltern — gemeinsame Anwesenheit ist fast immer möglich.

Wer zahlt was im Urlaub?

Die Kostenfrage ist häufig eine Hauptquelle für Ferienstreit. Klare Grundregeln helfen:

Unterhalt läuft weiter

Auch wenn das Kind die Ferien vollständig beim anderen Elternteil verbringt, wird der reguläre Kindesunterhalt nicht ausgesetzt. Ausnahmen brauchen eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.

Reisekosten trägt der Reisende

Flug, Hotel, Ausflüge — all das liegt beim Elternteil, der die Reise organisiert. Wer reist, entscheidet und bezahlt.

Sonderausgaben vorab abstimmen

Skikurs, Reiterhof, Sprachreise — diese außerordentlichen Kosten sollten vor der Buchung gemeinsam besprochen werden. Wer ohne Absprache bucht, kann nicht automatisch eine Kostenbeteiligung einfordern.

Gemeinsame Reise (beide Eltern + Kind)

Kommt seltener vor, kann aber für das Kind sehr wertvoll sein. Aufteilung nach Einkommensquote oder einvernehmlich — schriftlich festhalten, bevor die Kreditkarte gezückt wird.

Mehr zum Thema: Urlaub als getrennte Eltern planen

Häufige Fragen

Wer entscheidet, wohin das Kind in den Ferien fährt? +
Im gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern zustimmen — bei Auslandsreisen ist das besonders relevant. Wer ohne Absprache mit dem Kind ausreist, riskiert Kindesentziehungs-Vorwürfe. Eine schriftliche Reisevollmacht ist Pflicht für Reisen außerhalb der EU.
Brauchen wir eine Reisevollmacht für jede Reise? +
Für EU-Reisen meist nicht (aber empfehlenswert). Außerhalb der EU fast immer — viele Länder verlangen eine notarielle oder zumindest schriftliche Vollmacht des nicht-reisenden Elternteils. Bei Streit: Familiengericht entscheidet.
Was, wenn der andere Elternteil die Aufteilung nicht einhält? +
Dokumentieren (Datum, Vorgang), Gespräch suchen, im Wiederholungsfall Mediation oder Familienmediation. Bei massiven Verstößen (Kind wird nicht zurückgebracht): unverzüglich anwaltliche Hilfe.
Müssen wir die Ferienaufteilung jährlich neu verhandeln? +
Nein, idealerweise einmal grundsätzlich festlegen und nur Ausnahmen verhandeln. Eine 5-Jahres-Tabelle wie oben hilft, jährliche Streitgespräche zu vermeiden.
Was, wenn das Kind nicht zu einem Elternteil will? +
Kindeswille zählt ab etwa 10–12 Jahren deutlich. Bei jüngeren Kindern: vorsichtig prüfen, ob das Kind echtes Unbehagen hat oder nur Loyalitätskonflikt. Bei verfestigter Ablehnung: Familienberatung oder Mediation einbeziehen, nicht erzwingen.

DACH-Schulferien sind in Elterntakt schon vorbefüllt

Statt jedes Jahr neu rechnen: Elterntakt kennt die Schulferien für alle 16 Bundesländer (DE), neun Bundesländer (AT) und alle Kantone (CH) — und bildet eure Aufteilung als wiederkehrendes Muster ab.