Ferienregelung für getrennte Eltern
Sechs Wochen Sommerferien, zwei Wochen Weihnachten — die Aufteilung wird jedes Jahr neu diskutiert. Diese Seite zeigt bewährte Muster, die im DACH-Raum funktionieren, mit konkreten Beispielen für 2026–2030.
Stand:
Sommerferien (6 Wochen)
Die Sommerferien sind die längste Ferienperiode — und entsprechend emotional aufgeladen. Drei Aufteilungsmuster haben sich im DACH-Raum bewährt. Welches passt, hängt vom Alter des Kindes, der Entfernung der Elternteile und dem Konfliktlevel ab.
3+3 Aufteilung
Jeder Elternteil erhält 3 zusammenhängende Wochen.
- + Längere Reisen möglich, weniger Übergaben
- − 3 Wochen ohne Kind sind für viele Eltern lang
Wochenweise Wechsel
Jede Woche wechseln (z.B. Sa–Sa), sechs Übergaben über die gesamten Ferien.
- + Bessere Kontinuität, kürzere Trennungsphasen
- − Anstrengender Logistik-Aufwand, schwer für Fernreisen
2+2+2 Muster
EmpfohlenDrei Blöcke alternierend, z.B. 2 Wochen A – 2 Wochen B – 2 Wochen A.
- + Reisen möglich, weniger lange Trennung
- + Gut für jüngere Kinder (unter 8 Jahre)
Weihnachten + Silvester
Heiligabend ist meistens der emotional schwerste Tag — ein sauberer Jahres-Wechsel verhindert Diskussionen. Manche Familien teilen Heiligabend selbst auf (z.B. 14–17 Uhr bei A, 17–21 Uhr bei B), aber ein ganzer-Tag-Wechsel reduziert Übergabe-Stress erheblich.
| Jahr | Heiligabend | 1. Feiertag | 2. Feiertag | Silvester |
|---|---|---|---|---|
| 2026 | Elternteil A | Elternteil B | Elternteil A | Elternteil B |
| 2027 | Elternteil B | Elternteil A | Elternteil B | Elternteil A |
| 2028 | Elternteil A | Elternteil B | Elternteil A | Elternteil B |
| 2029 | Elternteil B | Elternteil A | Elternteil B | Elternteil A |
| 2030 | Elternteil A | Elternteil B | Elternteil A | Elternteil B |
Elternteil A und B nach eigenem Abkommen festlegen und im Umgangsplan schriftlich fixieren.
Oster-, Herbst- und Pfingstferien
Kurze Ferien von 1–2 Wochen werden im DACH-Raum üblicherweise komplett alternierend aufgeteilt: eine Ferienperiode vollständig bei einem Elternteil, die nächste beim anderen. Über das Jahr gleicht sich das aus. Dieses Muster reduziert Übergaben und ist für Kinder gut planbar.
Wichtig: Ferienzeit überlagert den normalen Umgangsrhythmus. Standard-Regel laut den meisten Umgangsvereinbarungen im DACH-Raum — in Ferienzeiten hat der ferienberechtigte Elternteil den 24/7-Umgang, auch wenn sonst ein Wochenend-Wechsel greift. Das sollte explizit im Umgangsplan stehen, um Unklarheiten zu vermeiden.
Geburtstage und besondere Tage
Besondere Tage brauchen eigene Regelungen — sie fallen selten perfekt in die reguläre Ferienaufteilung. Einmal schriftlich festgelegt, spart das jedes Jahr erneute Diskussionen.
- Geburtstag des Kindes
Ein Elternteil hat den Tag, der andere bekommt ihn im Folgejahr. Alternativ: gemeinsame kurze Feier am Tag selbst (funktioniert gut, solange der Konfliktlevel niedrig ist).
- Geburtstag Mutter / Vater
Das Kind ist am jeweiligen Elternteil-Geburtstag dort — unabhängig vom regulären Wechselrhythmus.
- Muttertag / Vatertag
Das Kind ist beim entsprechenden Elternteil. Kein Tausch nötig — gilt für beide.
- Schulanfang / Einschulung / Kommunion
Gemeinsam, wenn die Eltern-Kommunikation das zulässt. Diese Momente sind fürs Kind wichtiger als für die Eltern — gemeinsame Anwesenheit ist fast immer möglich.
Wer zahlt was im Urlaub?
Die Kostenfrage ist häufig eine Hauptquelle für Ferienstreit. Klare Grundregeln helfen:
Unterhalt läuft weiter
Auch wenn das Kind die Ferien vollständig beim anderen Elternteil verbringt, wird der reguläre Kindesunterhalt nicht ausgesetzt. Ausnahmen brauchen eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung.
Reisekosten trägt der Reisende
Flug, Hotel, Ausflüge — all das liegt beim Elternteil, der die Reise organisiert. Wer reist, entscheidet und bezahlt.
Sonderausgaben vorab abstimmen
Skikurs, Reiterhof, Sprachreise — diese außerordentlichen Kosten sollten vor der Buchung gemeinsam besprochen werden. Wer ohne Absprache bucht, kann nicht automatisch eine Kostenbeteiligung einfordern.
Gemeinsame Reise (beide Eltern + Kind)
Kommt seltener vor, kann aber für das Kind sehr wertvoll sein. Aufteilung nach Einkommensquote oder einvernehmlich — schriftlich festhalten, bevor die Kreditkarte gezückt wird.
Mehr zum Thema: Urlaub als getrennte Eltern planen
Häufige Fragen
Wer entscheidet, wohin das Kind in den Ferien fährt? +
Brauchen wir eine Reisevollmacht für jede Reise? +
Was, wenn der andere Elternteil die Aufteilung nicht einhält? +
Müssen wir die Ferienaufteilung jährlich neu verhandeln? +
Was, wenn das Kind nicht zu einem Elternteil will? +
DACH-Schulferien sind in Elterntakt schon vorbefüllt
Statt jedes Jahr neu rechnen: Elterntakt kennt die Schulferien für alle 16 Bundesländer (DE), neun Bundesländer (AT) und alle Kantone (CH) — und bildet eure Aufteilung als wiederkehrendes Muster ab.