Autor

Bastian John

Gründer und Entwickler von Elterntakt. Schreibt hier über Betreuungsmodelle, Unterhalt und den organisatorischen Alltag zwischen zwei Haushalten.

Worauf die Texte beruhen

Ich bin kein Anwalt und gebe keine Rechtsberatung. Was ich mitbringe, ist gelebte Erfahrung: Meine Ex-Partnerin und ich organisieren seit 2024 das Wechselmodell mit unserem Sohn — mit allem, was dazugehört: Übergaben, Ferienplanung, Arzttermine, Unterhaltsberechnung, geteilte Ausgaben.

Beim Bau von Elterntakt musste ich die Regelwerke für alle drei DACH-Länder sauber verstehen, weil sie in der App abgebildet sind: die Düsseldorfer Tabelle und ihre Selbstbehalte in Deutschland, die Prozentsatzmethode in Österreich, die Mankoteilung in der Schweiz, dazu die Schulferien von 16 Bundesländern, 9 österreichischen Bundesländern und 26 Kantonen.

Für alles Rechtliche gilt: Die verbindliche Quelle ist immer die Originalveröffentlichung — beim Kindesunterhalt das Bundesministerium der Justiz und das Oberlandesgericht Düsseldorf. Wo ich Zahlen nenne, nenne ich auch das Jahr, auf das sie sich beziehen. Für den Einzelfall führt kein Weg an einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht vorbei.

Wie die Artikel entstehen

Jeder Text beginnt mit einer Frage, die in unserer eigenen Organisation aufgetaucht ist oder die mir per Mail gestellt wurde. Danach kommt die Recherche in den Primärquellen: bei Unterhaltsfragen die Veröffentlichungen des OLG Düsseldorf und des Bundesministeriums der Justiz, bei österreichischen und Schweizer Themen die entsprechenden Gesetzestexte und die einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung, bei Ferienterminen die Kultusministerien und kantonalen Erziehungsdirektionen.

Zahlen bekommen im Text immer ihr Bezugsjahr, weil sie jährlich wechseln. Wo ein Wert strittig oder einzelfallabhängig ist, steht das dabei, statt eine Scheingenauigkeit zu erzeugen. Und wo eine Aussage nur meine Praxiserfahrung ist und keine Rechtslage, sage ich das ausdrücklich.

Artikel werden nicht nach Veröffentlichung liegengelassen. Wenn sich eine Rechtsgrundlage ändert — etwa mit der Düsseldorfer Tabelle zum Jahreswechsel —, wird der Text überarbeitet und trägt danach ein sichtbares Aktualisierungsdatum. Ältere Fassungen werden nicht stillschweigend gegen neue getauscht: Was sich geändert hat, steht im Text.

Worüber ich schreibe

Betreuungsmodelle und ihre Voraussetzungen, Umgangs- und Ferienregelungen, Kindesunterhalt in allen drei DACH-Ländern, Kommunikation zwischen zerstrittenen Eltern, und der organisatorische Alltag mit zwei Haushalten. Nicht: Sorgerechtsstreit als Taktik, Verfahrensstrategie oder alles, wozu es eine Zulassung braucht.

Wenn ein Thema an die Grenze zur Rechtsberatung stößt, endet der Artikel mit dem Hinweis auf die Stelle, die weiterhilft — je nach Lage eine Familienmediation oder eine Fachanwältin beziehungsweise ein Fachanwalt für Familienrecht.

Interessenkonflikt, offen gesagt

Ich betreibe Elterntakt und verdiene daran. Das ist kein Nebensatz, sondern relevant für die Einordnung: Wo ein Artikel auf die App verweist, ist das Werbung in eigener Sache. Deshalb stehen die fachlichen Teile für sich — sie sollen auch dann tragen, wenn jemand die App nie benutzt. Wer wissen will, wie Elterntakt im Vergleich zu anderen Werkzeugen dasteht, findet den Vergleich mit OurFamilyWizard, 2Houses und FayrApp — mit denselben Kriterien für alle.

Fragen oder ein Fehler im Text? Schreib mir .