Rechtsgrundlage Deutschland

Düsseldorfer Tabelle 2026

Die deutschen Leitlinien für Kindesunterhalt — alle Stufen, alle Altersgruppen, mit Rechner. Stand: Ausgabe vom 1. Januar 2026. Inklusive Querverweisen auf die österreichische Prozentsatzmethode und die schweizerische zweistufig-konkrete Methode.

Stand:

Schnellrechner

Nettoeinkommen und Kindesalter eingeben — der Tabellenbetrag erscheint sofort. Alle Eingaben bleiben im Browser.

Richtwerte nach Düsseldorfer Tabelle 2026. Keine Rechtsberatung — für die individuelle Berechnung sprich mit einer Fachanwältin für Familienrecht.

Die volle Tabelle 2026

Alle 15 Einkommensstufen, vier Altersgruppen. Werte nach dem amtlichen PDF des OLG Düsseldorf (Stand 01.01.2026). Hintergründe zur Tabelle in unserem Artikel zur Düsseldorfer Tabelle 2026.

Beträge in €/Monat — vor Anrechnung des hälftigen Kindergelds (129,50 € ab 2026).
Stufe Nettoeinkommen 0–5 Jahre 6–11 Jahre 12–17 Jahre ab 18 Jahre Bedarfskontrollbetrag
1 bis 2.100 € 486 € 558 € 653 € 698 € 1.200 / 1.450 €
2 2.101–2.500 € 511 € 586 € 686 € 733 € 1.750 €
3 2.501–2.900 € 535 € 614 € 719 € 768 € 1.850 €
4 2.901–3.300 € 559 € 642 € 751 € 803 € 1.950 €
5 3.301–3.700 € 584 € 670 € 784 € 838 € 2.050 €
6 3.701–4.100 € 623 € 715 € 836 € 894 € 2.150 €
7 4.101–4.500 € 661 € 759 € 889 € 950 € 2.250 €
8 4.501–4.900 € 700 € 804 € 941 € 1.006 € 2.350 €
9 4.901–5.300 € 739 € 849 € 993 € 1.061 € 2.450 €
10 5.301–5.700 € 778 € 893 € 1.045 € 1.117 € 2.550 €
11 5.701–6.400 € 817 € 938 € 1.098 € 1.173 € 2.850 €
12 6.401–7.200 € 856 € 983 € 1.150 € 1.229 € 3.250 €
13 7.201–8.200 € 895 € 1.027 € 1.202 € 1.285 € 3.750 €
14 8.201–9.700 € 934 € 1.072 € 1.254 € 1.341 € 4.350 €
15 9.701–11.200 € 972 € 1.116 € 1.306 € 1.396 € 5.050 €

Notwendiger Selbstbehalt (Stand 2026): 1.450 € bei Erwerbstätigen, 1.200 € bei Nicht-Erwerbstätigen (darin bis 520 € Warmmiete). Bei Einkommen über 11.200 € netto entscheidet der Einzelfall.

Wie liest man die Tabelle?

In vier Schritten vom Nettoeinkommen zum Zahlbetrag:

  1. 1

    Nettoeinkommen bestimmen.

    Brutto minus Steuern minus berücksichtigungsfähige Verbindlichkeiten — das sind Schulden, die vor der Trennung entstanden sind und weiter bedient werden müssen. Auch berufsbedingte Aufwendungen können abgezogen werden.

  2. 2

    Einkommensgruppe ablesen.

    Die Spalte ganz links der Tabelle zeigt die 15 Stufen. Stufe 1 gilt bis 2.100 € netto monatlich, Stufe 2 von 2.101 € bis 2.500 € und so weiter. Maßgeblich ist die Spanne, in die das Einkommen fällt — bei genau 2.500 € gilt also Stufe 2, nicht Stufe 1.

  3. 3

    Altersgruppe wählen.

    Vier Spalten: 0–5, 6–11, 12–17, ab 18 Jahre. Das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Berechnung ist maßgeblich — bei Jahreswechsel kann der Betrag springen.

  4. 4

    Bedarfskontrollbetrag prüfen.

    Der Tabellenwert minus hälftiges Kindergeld (129,50 € ab 2026) ergibt den Zahlbetrag. Der Bedarfskontrollbetrag stellt sicher, dass dem Kind selbst bei niedrigem Einkommen ein Mindestbedarf bleibt.

Die vier häufigsten Fehler

Die Tabelle selbst ist einfach. Falsch wird das Ergebnis fast immer an derselben Handvoll Stellen — und meistens schon, bevor man die Tabelle überhaupt aufschlägt.

1. Das Bruttoeinkommen statt des bereinigten Nettos einsetzen

Maßgeblich ist das bereinigte Nettoeinkommen: Netto abzüglich berufsbedingter Aufwendungen, abzüglich berücksichtigungsfähiger Schulden, abzüglich angemessener Altersvorsorge. Wer stattdessen das Brutto oder das reine Netto der Gehaltsabrechnung nimmt, landet regelmäßig eine bis zwei Stufen zu hoch — und die Differenz zwischen zwei Stufen beträgt beim älteren Kind schnell mehr als 30 € im Monat.

2. Den Tabellenbetrag für den Zahlbetrag halten

Was in der Tabelle steht, ist der Bedarf, nicht die Überweisung. Beim minderjährigen Kind im Residenzmodell wird davon das halbe Kindergeld abgezogen — 2026 sind das 129,50 € bei 259 € Kindergeld (§ 1612b BGB). Erst danach steht der Zahlbetrag. Beim volljährigen Kind wird das volle Kindergeld angerechnet.

3. Den Selbstbehalt übergehen

Der notwendige Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern liegt 2026 bei 1.450 € für Erwerbstätige und 1.200 € für Nicht-Erwerbstätige; darin sind 520 € Warmmiete enthalten. Was der Tabellenbetrag rechnerisch ergibt, ist irrelevant, wenn er den Selbstbehalt unterschreiten würde. Dann liegt ein Mangelfall vor, und der verfügbare Betrag wird nach einer eigenen Rangfolge verteilt.

4. Den Bedarfskontrollbetrag vergessen

Ab Stufe 2 steht neben jeder Stufe ein Bedarfskontrollbetrag. Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug des Unterhalts weniger als dieser Betrag, wird in die nächstniedrigere Stufe zurückgestuft — so lange, bis der Kontrollbetrag eingehalten ist. Der Sinn dahinter ist eine ausgewogene Verteilung zwischen Pflichtigem und Berechtigten; in Berechnungen im Netz fehlt dieser Schritt am häufigsten.

Ausführlich zu den Änderungen gegenüber dem Vorjahr: Düsseldorfer Tabelle 2026 — was sich geändert hat.

Was die Tabelle NICHT regelt

  • – Selbstbehalt des Pflichtigen — notwendig: 1.450 € bei Erwerbstätigen, 1.200 € bei Nicht-Erwerbstätigen (Stand 2026). Unterschreitet das bereinigte Einkommen diesen Betrag, liegt ein Mangelfall vor.
  • – Sonderbedarf (Klassenfahrt, Zahnspange, Therapie) — entsteht unvorhersehbar und wird separat zwischen den Eltern aufgeteilt, in der Regel nach ihren Einkommensanteilen.
  • – Mehrbedarf (Privatschule, besondere Förderung) — regelmäßiger Zusatzbedarf, der über den Tabellenbetrag hinausgeht und separat vereinbart oder eingeklagt werden muss.
  • – Wechselmodell-Differenzunterhalt — beim paritätischen Wechselmodell folgt die Berechnung einer anderen Logik, da beide Elternteile Naturalunterhalt leisten. Dafür gibt es den Wechselmodell-Rechner.
  • – Volljährige in Ausbildung — ab 18 gilt eine eigene Stufe, und beide Elternteile sind anteilig haftungspflichtig. Das Einkommen des Kindes (z. B. BAföG, Ausbildungsvergütung) wird angerechnet.

DACH-Übersicht: Kindesunterhalt im Vergleich

Drei Länder, drei Systeme — ein kurzer Überblick.

🇩🇪

Düsseldorfer Tabelle

Deutschland. Festtarif nach Nettoeinkommen und Altersgruppe. 15 Einkommensstufen, vier Altersstufen. Aktuelle Ausgabe: 2026. Herausgegeben vom OLG Düsseldorf, anerkannt von allen deutschen Familiengerichten.

Rechtsgrundlage: BGB § 1610, OLG Düsseldorf Leitlinien 2026.

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Prozentsatzmethode

Österreich. OGH-Rechtsprechung 2026: altersabhängige Prozentsätze auf das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Mit Geschwister-Abzug und Luxusgrenze beim Mehrfachen des Regelbedarfs.

Zum Wechselmodell-Rechner (AT/CH) →
🇨🇭

Mankoteilung

Schweiz, zweistufig-konkrete Methode nach BGE 147 III 265. Zuerst wird das familienrechtliche Existenzminimum jedes Haushalts gedeckt, danach der Überschuss verteilt — in der Regel nach „grossen und kleinen Köpfen". Kantonale Richtlinien definieren die Existenzminimum-Tabellen. Eigene Unterhaltstabellen sind dort ausdrücklich unzulässig.

Kasse-Funktion in Elterntakt →

Häufige Fragen

Was ist der Selbstbehalt? +
Der Betrag, der dem unterhaltspflichtigen Elternteil monatlich verbleiben muss. Stand 2026: 1.450 € bei Erwerbstätigen, 1.200 € bei Nicht-Erwerbstätigen. Reicht das Einkommen nicht für Unterhalt + Selbstbehalt, wird der Unterhalt entsprechend gemindert (Mangelfall).
Wer zahlt Unterhalt im Wechselmodell? +
Im paritätischen Wechselmodell tragen beide Elternteile den Naturalunterhalt zur Hälfte. Bei Einkommensgefälle zahlt die besser verdienende Seite Differenz-Unterhalt — Berechnung folgt anderer Logik als die Düsseldorfer Tabelle. Siehe /wechselmodell-rechner.
Was ist der Bedarfskontrollbetrag? +
Kein Selbstbehalt, sondern eine Kontrollgröße für eine ausgewogene Verteilung zwischen Unterhaltspflichtigem und Kindern. Bleibt dem Pflichtigen nach Abzug des Unterhalts weniger als der Bedarfskontrollbetrag seiner Einkommensgruppe, wird in die nächstniedrigere Gruppe herabgestuft, deren Betrag nicht unterschritten wird (Anm. A. III. der Düsseldorfer Tabelle).
Wird Kindergeld angerechnet? +
Ja. Beim Residenzmodell wird das halbe Kindergeld (ab 2026 = 129,50 €, denn das Kindergeld beträgt 259 €) vom Tabellenbetrag abgezogen — daraus ergibt sich der eigentliche Zahlbetrag. Beim Wechselmodell ist die Anrechnung komplexer und einzelfallabhängig.
Was, wenn das Einkommen schwankt? +
Bei Selbstständigen oder Provisionsempfängern wird typischerweise der Durchschnitt der letzten 12 (besser 36) Monate genommen. Bei starkem Wechsel kann eine jährliche Neuberechnung sinnvoll sein — entweder einvernehmlich oder via Abänderungsantrag.
Wo finde ich die offizielle Tabelle? +
Direkt beim Oberlandesgericht Düsseldorf: Düsseldorfer Tabelle 2026 (PDF), dazu die Übersichtsseite mit den NRW-Leitlinien. Diese Seite hier ist eine Aufbereitung — maßgeblich ist das amtliche PDF.

Berechnen ist nur die halbe Miete

Sonderbedarf, Mehrbedarf, tatsächliche Ausgaben — der Alltag braucht mehr als die Tabelle. Elterntakt bildet die ganze Familienkasse ab.