Wechselmodell-Rechner
Differenz-Unterhalt bei paritätischer Betreuung — sofort im Browser berechnet. Beide Einkommen, Alter des Kindes, Geschwister. Keine Anmeldung, keine Speicherung.
Stand:
Berechnung
Alle Eingaben bleiben im Browser. Du kannst das Ergebnis nicht teilen — das ist Absicht.
Richtwert. Keine Rechtsberatung. Für die individuelle Berechnung sprich mit einer Fachanwältin oder Mediator:in für Familienrecht.
So funktioniert die Berechnung
Deutschland — Düsseldorfer Tabelle 2026
Im paritätischen Wechselmodell wird nach dem zusammengerechneten bereinigten Nettoeinkommen beider Eltern eingestuft. Zwei Elternteile mit je 3.000 € landen also bei 6.000 € und damit in Gruppe 11, nicht beide getrennt in Gruppe 6. Das ist der Kern des Unterschieds zum Residenzmodell — und der Grund, warum eine Rechnung nach nur einem Einkommen den Bedarf systematisch zu niedrig ansetzt.
Vom Tabellenbetrag geht das Kindergeld ab: hälftig beim minderjährigen Kind, voll beim volljährigen (§ 1612b BGB). Mehrkosten, die nur das Wechselmodell verursacht — Fahrten zwischen den Haushalten, doppelte Ausstattung — kommen als Mehrbedarf hinzu.
Den verbleibenden Barbedarf tragen beide Eltern anteilig nach ihrer Leistungsfähigkeit, also nach ihrem Einkommen oberhalb des Selbstbehalts. Weil im paritätischen Modell jeder faktisch die Hälfte in natura deckt, wird nur die Differenz zum eigenen Haftungsanteil ausgeglichen. Bei gleichem Einkommen fällt deshalb kein Ausgleich an.
Österreich — Prozentsatzmethode
Die Prozentsatzmethode startet mit einem altersabhängigen Basis-Prozentsatz auf das Nettoeinkommen: 16 % für Kinder unter 6, 18 % für 6–10, 20 % für 10–15 und 22 % ab 15. Geschwister-Abzüge und weitere Sorgepflichten reduzieren diesen Satz schrittweise, gedeckelt bei der Hälfte des Basis-Satzes.
Im Wechselmodell wird die Rechnung für beide Elternteile gemacht — der Unterschied der beiden Ergebnisse ist der Differenz-Unterhalt, den der besser verdienende Elternteil zahlt. Sehr hohe Einkommen treffen auf die Luxusgrenze: das 2- bis 3-fache des Regelbedarfs, altersabhängig. Über diesem Punkt steigt der Unterhalt nicht weiter — das Kind soll Anteil am gehobenen Lebensstandard haben, nicht am Luxus.
Schweiz — nur ein Vergleichswert
Die Schweiz rechnet zweistufig-konkret nach BGE 147 III 265; Tabellenwerke sind dort ausdrücklich unzulässig. Dafür braucht es den Kanton, die tatsächlichen Wohnkosten und die Krankenkassenprämien — Angaben, die dieses Formular nicht erhebt. Bei Auswahl „Schweiz“ zeigt der Rechner deshalb den österreichischen Wert als groben Anhaltspunkt und sagt das auch dazu. Die vollständige Schweizer Rechnung steckt in der App.
Wann im Wechselmodell überhaupt Unterhalt fließt
Der häufigste Irrtum: „Wechselmodell heißt, niemand zahlt.“ Das stimmt nur, wenn beide Elternteile gleich viel verdienen. Betreuen beide etwa hälftig, leisten zwar beide Naturalunterhalt — der Barunterhalt wird davon aber nicht aufgehoben, sondern zwischen ihnen nach ihren Einkommensverhältnissen aufgeteilt. Wer mehr verdient, trägt den größeren Anteil und zahlt die Differenz an den anderen Haushalt.
Zweiter Unterschied zum Residenzmodell: Der Bedarf des Kindes bemisst sich im echten Wechselmodell nicht am Einkommen eines Elternteils, sondern an den zusammengerechneten Einkommen beider. Dazu kommen die Mehrkosten, die das Modell selbst verursacht — Fahrten zwischen den Haushalten und die doppelte Ausstattung, von der Zahnbürste bis zum Kinderzimmer. Diese Mehrkosten fallen im Residenzmodell schlicht nicht an und werden in Rechnern regelmäßig übergangen.
Drittens ist die Grenze zwischen „paritätisch“ und „asymmetrisch“ keine Formsache. Eine Aufteilung von 60/40 oder 70/30 gilt in Deutschland in der Regel noch nicht als Wechselmodell im rechtlichen Sinn; dann bleibt es beim Residenzmodell mit erweitertem Umgang, und es gilt die Düsseldorfer Tabelle. Wo genau die Schwelle liegt, ist einzelfallabhängig und wird von den Gerichten nicht einheitlich gezogen — eine belastbare Aussage dazu gibt nur eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für Familienrecht.
Welches Modell für eure Familie überhaupt in Frage kommt, klärt der Vergleich unter Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell.
Unterhalt nach Betreuungsquote: 50/50, 60/40 und 70/30
Die Quote entscheidet nicht nur, wie oft das Kind wo schläft — sie entscheidet, nach welcher Systematik überhaupt gerechnet wird. Deshalb führen 50/50 und 60/40 zu völlig verschiedenen Beträgen, obwohl der Unterschied nur ein Übernachtungstag pro Woche ist.
50/50 — das paritätische Wechselmodell
Nur bei einer echten 50/50-Betreuung greift die Rechnung, die dieser Rechner abbildet: Bedarf nach dem zusammengerechneten Einkommen beider Eltern, Kindergeld ab, Rest anteilig nach Leistungsfähigkeit, ausgeglichen wird die Differenz. Verdienen beide gleich viel, fällt bei 50/50 kein Ausgleich an. Der BGH verlangt für das echte Wechselmodell annähernd gleiche Betreuungsanteile (BGH, Beschluss vom 05.11.2014 – XII ZB 599/13, und vom 11.01.2017 – XII ZB 565/15); ein knapper Überhang bei einem Elternteil ist unschädlich, eine deutliche Schieflage nicht.
60/40 — meist noch Residenzmodell mit erweitertem Umgang
Eine 60/40-Aufteilung — also etwa vier zu drei Übernachtungen pro Woche — gilt in Deutschland in aller Regel noch nicht als Wechselmodell im rechtlichen Sinn. Damit bleibt es beim Residenzmodell: Der überwiegend betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt, der andere zahlt vollen Barunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle, eingestuft nach seinem eigenen Einkommen. Der erweiterte Umgang kann einen Abschlag rechtfertigen, etwa über eine Herabstufung um eine Einkommensgruppe — automatisch passiert das aber nicht, und einheitlich entscheiden die Gerichte hier nicht. Für 60/40 ist deshalb die Düsseldorfer Tabelle der richtige Einstieg, nicht dieser Rechner.
70/30 — eindeutig Residenzmodell
Bei 70/30 ist die Lage klar: Das ist ein Residenzmodell mit großzügigem Umgang. Es gilt der volle Tabellenunterhalt nach dem Einkommen des zahlenden Elternteils, ohne Zusammenrechnung. Ein Abschlag wegen des Umgangsaufwands ist bei 70/30 die Ausnahme. Wer zwischen 60/40 und 70/30 liegt und wissen will, ob sich der Wechsel zu einer echten 50/50-Regelung lohnt, findet die Abwägung unter Wechselmodell, Residenzmodell oder Nestmodell.
Kindergeld im Wechselmodell
Ausgezahlt wird das Kindergeld immer nur an einen Elternteil — den Bezugsberechtigten. Verrechnet wird es trotzdem zwischen beiden: Beim minderjährigen Kind wird das Kindergeld hälftig auf den Barbedarf angerechnet, beim volljährigen in voller Höhe (§ 1612b BGB). Im paritätischen Wechselmodell steht beiden Eltern wirtschaftlich die Hälfte zu; bezieht einer das volle Kindergeld, wird die andere Hälfte über den Unterhaltsausgleich zurückgeführt. Dieser Rechner zieht das halbe Kindergeld bereits vom Tabellenbetrag ab — wer die Auszahlung erhält, ändert am Ergebnis also nichts, wohl aber an der Frage, wer am Monatsende überweist.
Was die Rechnung NICHT abdeckt
- Sonderbedarf (Zahnspange, Klassenfahrt, Therapie) — wird zusätzlich aufgeteilt.
- Mehrbedarf (Privatschule, besondere Förderung) — separat zu verhandeln.
- Naturalunterhalt-Anteil bei asymmetrischem Wechselmodell (60/40, 70/30) — der Rechner geht von 50/50 aus.
- Kinderfreibetrag und steuerliche Effekte — Steuerberatung notwendig.
- Rechtsverbindlichkeit — der Rechner liefert Richtwerte für Gespräche, keine Gerichtsentscheidung.
Für den vollständigen Überblick auf eurer Familie nutzt am besten die Kasse-Funktion in Elterntakt — dort werden Sonderbedarf, Quoten und tatsächliche Ausgaben transparent abgebildet, sodass beide Elternteile dasselbe sehen.
Hintergrund: Co-Parenting-Apps im Vergleich — was Elterntakt und Konkurrenz im DACH-Recht unterscheidet.
Häufige Fragen
Rechnet der Rechner für Deutschland nach der Düsseldorfer Tabelle? +
Warum ist der Bedarf im Wechselmodell höher als im Residenzmodell? +
Welcher Selbstbehalt liegt der Quote zugrunde? +
Was ist Differenz-Unterhalt im Wechselmodell? +
Wie wirken sich Geschwister auf den Unterhalt aus? +
Was ist die Luxusgrenze? +
Ersetzt der Rechner eine Anwältin? +
Wo wird die Berechnung gespeichert? +
Mehr als Berechnen — den Co-Parent-Alltag planen
Wechselmodell heißt auch: Kalender, Übergaben, Ausgaben, Kommunikation. Elterntakt ist die App für genau diesen Alltag.