Unterhalt in Österreich 2026: Prozentsatzmethode, Regelbedarf und Doppelresidenz
Kindesunterhalt in Österreich 2026: Prozentsätze nach Alter, Abzüge, Regelbedarf, Luxusgrenze und wie der OGH bei Doppelresidenz rechnet, mit Beispiel.
In Österreich zahlt der Elternteil, bei dem das Kind nicht hauptsächlich lebt, einen festen Prozentsatz seines Nettoeinkommens als Unterhalt: 16 % für Kinder unter 6 Jahren, 18 % von 6 bis 10, 20 % von 10 bis 15 und 22 % ab 15 Jahren. Für jedes weitere unterhaltsberechtigte Kind wird der Prozentsatz gesenkt, und nach oben begrenzt die Rechtsprechung den Betrag beim Zwei- bis Zweieinhalbfachen des Regelbedarfs. Betreut ihr euer Kind in einer echten Doppelresidenz, fällt der Geldunterhalt bei ähnlichem Einkommen weg; verdient einer deutlich mehr, zahlt er nach dem OGH die Hälfte der Differenz eurer beiden Prozentbeträge.
Dieser Artikel erklärt die Prozentsatzmethode Schritt für Schritt, nennt die Regelbedarfssätze 2026 und rechnet ein Beispiel für das Residenzmodell und für die Doppelresidenz durch.
Die Grundlage: § 231 ABGB
Das Gesetz selbst enthält keine Prozentsätze. § 231 Abs. 1 ABGB sagt nur, dass beide Eltern zu den angemessenen Bedürfnissen des Kindes „nach ihren Kräften anteilig beizutragen“ haben. Der Elternteil, der das Kind in seinem Haushalt betreut, „leistet dadurch seinen Beitrag“ (Abs. 2). Der andere Elternteil zahlt Geldunterhalt.
Wie hoch dieser Geldunterhalt ist, haben die Gerichte über Jahrzehnte in der Prozentsatzmethode (auch Prozentwertmethode) festgelegt. Sie ist keine gesetzliche Formel, sondern ein Richtwert, an dem sich Bezirksgerichte in der Praxis orientieren.
Die Prozentsätze nach Alter
Ausgangspunkt ist das monatliche Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Das 13. und 14. Gehalt werden dabei auf zwölf Monate aufgeteilt (oesterreich.gv.at). Davon steht dem Kind je nach Alter dieser Anteil zu:
| Alter des Kindes | Prozentsatz | bei 2.000 € netto | bei 3.000 € netto | bei 4.000 € netto |
|---|---|---|---|---|
| unter 6 Jahre | 16 % | 320 € | 480 € | 640 € |
| 6 bis unter 10 Jahre | 18 % | 360 € | 540 € | 720 € |
| 10 bis unter 15 Jahre | 20 % | 400 € | 600 € | 800 € |
| ab 15 Jahre | 22 % | 440 € | 660 € | 880 € |
Die Spalten sind einfache Rechenwerte für ein einzelnes Kind ohne weitere Unterhaltspflichten. Wer also fragt, wie viel Unterhalt bei 3.000 € netto in Österreich fällig ist: je nach Alter 480 bis 660 € im Monat, sofern keine Abzüge und keine Obergrenze greifen.
Abzüge für weitere Unterhaltspflichten
Hat der Unterhaltspflichtige noch andere Personen zu versorgen, sinkt der Prozentsatz für jedes einzelne Kind (oesterreich.gv.at):
| Weitere Unterhaltspflicht | Abzug vom Prozentsatz |
|---|---|
| jedes weitere Kind unter 10 Jahren | 1 Prozentpunkt |
| jedes weitere Kind ab 10 Jahren | 2 Prozentpunkte |
| Ehegattin oder Ehegatte, je nach eigenem Einkommen | 0 bis 3 Prozentpunkte |
Ein Beispiel: Ein Vater hat zwei Kinder, 8 und 12 Jahre alt. Für die 8-Jährige gelten 18 % minus 2 Punkte für den älteren Bruder, also 16 %. Für den 12-Jährigen gelten 20 % minus 1 Punkt für die jüngere Schwester, also 19 %.
Regelbedarf 2026 und die Luxusgrenze
Der Regelbedarf ist der Betrag, den ein Kind einer Altersgruppe im Durchschnitt zum Leben braucht, unabhängig vom Einkommen der Eltern. Er wird jährlich vom Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien festgestellt und von der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt veröffentlicht; für 2026 gilt er vom 1. Jänner bis 31. Dezember (ARGE Jugendwohlfahrt).
| Alter | Regelbedarf 2026 | 2-fach | 2,5-fach |
|---|---|---|---|
| 0 bis unter 6 Jahre | 360 € | 720 € | 900 € |
| 6 bis unter 10 Jahre | 460 € | 920 € | 1.150 € |
| 10 bis unter 15 Jahre | 560 € | 1.120 € | 1.400 € |
| 15 bis unter 19/20 Jahre | 700 € | 1.400 € | 1.750 € |
| ab 19/20 Jahre | 800 € | 1.600 € | 2.000 € |
Wofür du den Regelbedarf brauchst: Bei hohen Einkommen wird die Prozentkomponente nicht voll ausgeschöpft. Das Kind soll bekommen, was es zur Deckung seiner an den Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen orientierten Bedürfnisse braucht, aber nicht mehr (OGH, RS0007138). Diese Grenze heißt Luxusgrenze, umgangssprachlich auch Playboygrenze. Nach ständiger Rechtsprechung liegt sie beim zwei- bis zweieinhalbfachen Regelbedarf. Das ist ein Richtwert, „der nach den Umständen des Einzelfalls verschieden bemessen werden kann“ (oesterreich.gv.at).
Für eine 8-Jährige liegt die Luxusgrenze also etwa zwischen 920 und 1.150 €. Erreicht wird sie erst ab einem Nettoeinkommen von gut 5.000 €.
Mehr Betreuung: der Abzug für das Kontaktrecht
Übliches Kontaktrecht ändert am Unterhalt nichts. Als üblich gilt etwa ein Kontaktrecht von zwei Tagen alle zwei Wochen oder einem Tag pro Woche plus vier Wochen in den Ferien (oesterreich.gv.at; zum Kontaktrecht selbst § 187 ABGB).
Betreut der Unterhaltspflichtige das Kind deutlich mehr, wird der Unterhalt herabgesetzt: um rund 10 % für jeden weiteren wöchentlichen Betreuungstag bzw. um rund 20 %, wenn er das Kind ein Drittel der Zeit betreut (oesterreich.gv.at). Der OGH betont, dass dieser 10-%-Schritt nur eine „generalisierende Betrachtungsweise“ ist und je näher die Betreuung an eine Gleichverteilung heranreicht, desto weniger passt (OGH, RS0128043). Wie solche Betreuungszeiten je nach Alter aussehen können, zeigt der Artikel Umgangsregelung nach Alter.
Doppelresidenz: wie der OGH rechnet
Bei einer Doppelresidenz lebt das Kind abwechselnd bei beiden Eltern, in Deutschland heißt das Wechselmodell. Auch dann muss das Gericht bei gemeinsamer Obsorge festlegen, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 180 Abs. 2 ABGB). Unterhaltsrechtlich zählt aber, wie die Betreuung tatsächlich verteilt ist.
Die aktuelle Linie hat der OGH zuletzt in 4 Ob 12/25f vom 22.05.2025 zusammengefasst (RIS). Er spricht vom betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell. Der Geldunterhalt entfällt, wenn drei Bedingungen zusammentreffen (Rz 13):
- (Nahezu) gleichwertige Betreuung. Eine starre Prozentgrenze gibt es nicht. Betreuungsanteile von 43 oder 44 % bzw. ein Verhältnis von 4 : 3 hat der OGH schon als annähernd gleichwertig gesehen, 42 oder 43 % in anderen Fällen aber auch nicht (Rz 16, RS0130654). Entscheidend ist eine wertende Gesamtbetrachtung.
- Annähernd vergleichbare Einkommen.
- In etwa gleichwertige Naturalleistungen. Beide müssen sich ähnlich an den Dingen beteiligen, die den Bedarf des Kindes decken, etwa Kleidung, Schulsachen, Freizeit. Kauft ein Elternteil alles allein, kann ihm dafür ein Ausgleich zustehen; in 4 Ob 206/15w waren das höchstens 150 € pro Kind und Monat (OGH, 23.02.2016).
Wenn ihr unterschiedlich viel verdient, bleibt ein Restgeldunterhalt. Die Rechenregel des OGH lautet (4 Ob 12/25f, Rz 21): Zuerst werden die Ansprüche des Kindes gegen beide Eltern fiktiv nach der Prozentwertmethode ermittelt, dann werden sie saldiert, und schließlich wird der Saldo halbiert. Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag werden dabei nach derselben Entscheidung nicht mehr auf den Geldunterhalt angerechnet.
Rechenbeispiel mit Werten von 2026
Ein Beispiel mit erfundenen Zahlen. Lena ist 8 Jahre alt, sie hat keine Geschwister. Der Vater verdient netto 3.000 € im Monat, die Mutter 2.000 €, jeweils mit anteiligen Sonderzahlungen.
Variante A: Residenzmodell, Lena lebt bei der Mutter.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Prozentsatz (6 bis unter 10) | 18 % | 18 % |
| Abzüge für weitere Pflichten | keine | 0 Punkte |
| Prozentunterhalt Vater | 3.000 € × 18 % | 540 € |
| Luxusgrenze (2- bis 2,5-facher Regelbedarf) | 920 € bis 1.150 € | greift nicht |
| Unterhalt des Vaters | 540 € im Monat |
Variante B: Lena ist zusätzlich jede Woche zwei Tage mehr beim Vater, als es dem üblichen Kontaktrecht entspricht. Dann setzen Gerichte den Betrag nach der Faustregel um 2 × 10 % herab: 540 € − 108 € = 432 €.
Variante C: echte Doppelresidenz, beide betreuen etwa zur Hälfte und tragen die Naturalleistungen gleichwertig.
| Schritt | Rechnung | Ergebnis |
|---|---|---|
| Fiktiver Prozentunterhalt gegen den Vater | 3.000 € × 18 % | 540 € |
| Fiktiver Prozentunterhalt gegen die Mutter | 2.000 € × 18 % | 360 € |
| Saldo | 540 € − 360 € | 180 € |
| Saldo halbiert | 180 € ÷ 2 | 90 € im Monat, Vater an Lena |
Zum Vergleich: Im Residenzmodell wären es 540 €, in der Doppelresidenz 90 €. Je ähnlicher eure Einkommen, desto kleiner der Restbetrag. Ab wann zwei Einkommen nicht mehr „annähernd vergleichbar“ sind, legt weder das Gesetz noch der OGH mit einer festen Zahl fest; das entscheidet das Gericht im Einzelfall. Ändert sich die Betreuung später deutlich, passt die Rechnung nicht mehr, und ihr solltet den Unterhalt neu ansehen.
Häufige Fragen
Wie viel Unterhalt bei 3.000 € netto in Österreich?
Für ein einzelnes Kind ohne weitere Unterhaltspflichten: 480 € unter 6 Jahren, 540 € von 6 bis 10, 600 € von 10 bis 15 und 660 € ab 15 Jahren. Weitere Kinder senken den Prozentsatz für jedes Kind um 1 oder 2 Punkte.
Was ist der Regelbedarf 2026?
360 € für Kinder unter 6, 460 € von 6 bis 10, 560 € von 10 bis 15, 700 € ab 15 und 800 € ab 19 bzw. 20 Jahren. Er gilt von Jänner bis Dezember 2026 und dient vor allem zur Berechnung der Luxusgrenze.
Was ist die Playboygrenze beim Unterhalt?
So nennt man die Luxusgrenze: Der Unterhalt wird bei hohem Einkommen nicht voll nach Prozent berechnet, sondern bei etwa dem 2- bis 2,5-fachen Regelbedarf gedeckelt. Es ist ein Richtwert, kein fester Stopp.
Muss ich bei Doppelresidenz Unterhalt zahlen?
Nur wenn ihr deutlich unterschiedlich verdient oder die Naturalleistungen ungleich verteilt sind. Dann zahlt der Besserverdienende die Hälfte der Differenz der beiden Prozentbeträge (OGH 4 Ob 12/25f).
Ab wie viel Betreuung zahle ich weniger Unterhalt?
Sobald du das Kind deutlich mehr betreust als beim üblichen Kontaktrecht (etwa jedes zweite Wochenende plus vier Wochen Ferien). Die Faustregel sind rund 10 % weniger pro zusätzlichem wöchentlichen Betreuungstag.
Wird die Familienbeihilfe vom Unterhalt abgezogen?
Nach der aktuellen OGH-Rechtsprechung werden Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag nicht mehr auf den Geldunterhalt angerechnet (4 Ob 12/25f, Rz 21).
Zum Vergleich: Deutschland und die Schweiz
In Deutschland gibt es keine Prozentsätze, sondern feste Tabellenbeträge nach Einkommensgruppen in der Düsseldorfer Tabelle, und im Wechselmodell haften beide Eltern nach einer Einkommensquote (dafür ist unser Wechselmodell-Rechner gedacht, er rechnet nur nach deutschem Recht). Die Schweiz rechnet Kinderalimente seit 2020 einheitlich nach der zweistufigen Methode des Bundesgerichts mit Existenzminimum und Überschussverteilung. Mehr zum deutschen Modell steht im Artikel Kindergeld und Unterhalt im Wechselmodell.
Wie Elterntakt dabei hilft
Für die Ausgaben, die neben dem Unterhalt anfallen, gibt es in Elterntakt die Kasse: Ausgaben mit Belegfoto erfassen und 50/50, nach Einkommen oder pro Kopf aufteilen, mit einem Saldo, den beide sehen.
Wenn ihr euch über Betreuungsanteile oder Beträge nicht einig werdet, ist eine Mediation oft der schnellere Weg als das Bezirksgericht. Anlaufstellen in Österreich findest du unter Familienmediation finden.
Weiterlesen: Alternierende Obhut und Kinderalimente in der Schweiz · Wechselmodell 60/40 und erweiterter Umgang
Quellen
- § 231 ABGB, § 180 ABGB, § 187 ABGB — RIS.
- Berechnung der Unterhaltshöhe (Alimente) — oesterreich.gv.at, Stand 01.01.2026; Prozentsätze, Abzüge, Sonderzahlungen, Kontaktrecht-Abzug.
- Allgemeines zur Unterhaltshöhe — oesterreich.gv.at, Stand 01.01.2026; Luxusgrenze als Richtwert.
- Regelbedarfsätze — Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt; Werte 2026 nach LGZ Wien, gültig 01.01.–31.12.2026.
- OGH, Beschluss vom 22.05.2025 – 4 Ob 12/25f — betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Rechenregel für den Restgeldunterhalt (Rz 21), Betreuungsanteile (Rz 16).
- OGH, 23.02.2016 – 4 Ob 206/15w — kein Geldunterhalt bei gleichteiliger Betreuung und vergleichbarem Einkommen; Ausgleich für Naturalleistungen.
- OGH-Rechtssätze RS0007138 (Luxusgrenze), RS0128043 (10-%-Abzug pro Besuchstag), RS0130654 (Betreuung 4 : 3 als annähernd gleichwertig) — RIS-Justiz.
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Berechnung in eurem Fall wendet euch bitte an die Kinder- und Jugendhilfe, eine Familienberatungsstelle, eine Mediation oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Familienrecht.