Umgangsregelung an Feiertagen und Geburtstagen: Muster und faire Regeln
Umgangsregelung an Feiertagen: Ostern, Pfingsten, Silvester, Geburtstag, Vatertag und Einschulung fair aufteilen, mit Muster-Klauseln zum Kopieren.
Eine gesetzliche Feiertagsregel für getrennte Eltern gibt es nicht. Üblich ist, Feiertage wie Ostern, Pfingsten und Silvester im jährlichen Wechsel nach geraden und ungeraden Jahren zu verteilen oder die zwei Feiertage eines Festes aufzuteilen, und festzuschreiben, dass diese Regel den normalen Wochenrhythmus verdrängt. Für Geburtstage und Familienfeste wie Einschulung oder Konfirmation hilft eine kurze, eindeutige Klausel mehr als jede spätere Verhandlung.
Dieser Artikel zeigt die gängigen Lösungen je Anlass, gibt dir kopierbare Muster-Klauseln und erklärt, worauf es bei der Formulierung ankommt, damit sie im Alltag trägt.
Was das Gesetz vorgibt und was nicht
Grundlage ist § 1684 Abs. 1 BGB: Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil, und jeder Elternteil ist dazu verpflichtet und berechtigt. Feiertage, Geburtstage oder Familienfeste kommen im Gesetz nicht vor. Ihr regelt sie selbst. Nur wenn ihr euch nicht einigt, kann das Familiengericht Umfang und Ausübung des Umgangs festlegen (§ 1684 Abs. 3 BGB).
Wie Gerichte das tun, zeigt ein Beschluss des Oberlandesgerichts Brandenburg. Das Amtsgericht hatte dem umgangsberechtigten Vater jeweils den zweiten Feiertag von Weihnachten, Ostern und Pfingsten zugesprochen, und das OLG hat das bestätigt: „Es ist angemessen, dass jeder Elternteil einen der jeweils zwei Feiertage mit dem Kind verbringen kann“ (OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2013 – 3 UF 49/13). Bemerkenswert ist, wie der Beschluss das Zusammentreffen mit dem Wochenendumgang löst: Fällt das reguläre Besuchswochenende auf Ostern, beginnt der Umgang schon „am Gründonnerstag um 09:00 Uhr und endet am Ostersonntag, 17:00 Uhr; dann ist das Kind am Ostermontag bei der Mutter“. Das ist eine Einzelfallentscheidung, kein allgemeiner Maßstab, aber ein gutes Beispiel dafür, wie genau eine Feiertagsregel sein kann.
Gängige Lösungen je Feiertag
Die Tabelle fasst verbreitete Varianten zusammen. Keine davon ist „richtig“, sie sind Gesprächsgrundlage. Welche passt, hängt von Entfernung, Alter des Kindes und euren Familientraditionen ab.
| Anlass | Gängige Lösungen | Worauf achten |
|---|---|---|
| Ostern | a) jährlicher Wechsel des ganzen Osterwochenendes; b) Ostersonntag bei A, Ostermontag bei B, im Folgejahr getauscht | Verhältnis zu den Osterferien klären |
| Pfingsten | wie Ostern; oft an das Wochenendschema angehängt (Pfingstmontag als verlängertes Wochenende) | Pfingstferien mitdenken, wo es sie gibt |
| Christi Himmelfahrt / Vatertag | Kind beim Vater, oft mit Brückentag | Ist ein Feiertag, Übergabe-Uhrzeit festlegen |
| Muttertag | Kind am Sonntag bei der Mutter, mindestens einige Stunden | Fällt immer auf einen Sonntag, kollidiert mit Wochenendumgang |
| Silvester / Neujahr | Wer Heiligabend hat, hat Silvester nicht | Ältere Kinder einbeziehen |
| Weihnachten | eigene Regel, siehe unten | Heiligabend jährlich wechseln |
| Geburtstag des Kindes | a) jährlicher Wechsel; b) Tag teilen; c) gemeinsame kurze Feier | Feier mit Freund:innen getrennt regeln |
| Geburtstag eines Elternteils | Kind ist bei diesem Elternteil, einige Stunden oder über Nacht | Gilt unabhängig vom Rhythmus |
| Einschulung | beide Eltern nehmen teil; Feier danach abwechselnd oder gemeinsam | Früh klären, wer Gäste einlädt |
| Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe | beide Eltern beim Festakt; Feier bei einem Elternteil oder getrennt | Kosten und Gästeliste absprechen |
Zur Orientierung für das nächste Jahr: 2027 fällt Ostersonntag auf den 28. März, Christi Himmelfahrt auf den 6. Mai, der Muttertag auf den 9. Mai und Pfingstsonntag auf den 16. Mai (Kalender 2027). Bundesweit gesetzliche Feiertage sind unter anderem Karfreitag, Ostermontag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag und die beiden Weihnachtsfeiertage (Bundesministerium des Innern). Ostersonntag und Pfingstsonntag liegen immer an einem Wochenende und treffen deshalb jedes Jahr auf das Wochenendschema. Genau deshalb braucht es eine Regel, wer Vorrang hat.
Drei Grundprinzipien, die fast jede Regel braucht
1. Gerade und ungerade Jahre statt „abwechselnd“
„Abwechselnd“ klingt eindeutig, ist es aber nicht, sobald einmal getauscht wurde. Wer hat dann im nächsten Jahr? Eine Regel nach geraden und ungeraden Jahren beantwortet das für immer: „In geraden Jahren hat A Ostern, in ungeraden Jahren B.“ Ein ausnahmsweiser Tausch ändert daran nichts.
2. Teilen nur, wo die Wege kurz sind
Einen Tag zu teilen (Vormittag hier, Nachmittag dort) wirkt gerecht, bedeutet für das Kind aber eine Übergabe mitten im Fest. Das funktioniert, wenn ihr nah beieinander wohnt und Übergaben ruhig laufen. Bei weiten Wegen oder angespannter Stimmung ist ein jährlicher Wechsel meist die ruhigere Wahl. Für kleine Kinder lohnt ein Blick darauf, wie viele Wechsel sie insgesamt verkraften; mehr dazu in Umgangsregelung nach Alter.
3. Vorrang der Feiertagsregel vor dem Wochenrhythmus
Schreibt ausdrücklich hinein, dass die Feiertagsregel für diese Tage den normalen Rhythmus verdrängt und der Rhythmus danach unverändert weiterläuft. Sonst verschiebt sich nach jedem Feiertag der ganze Kalender, oder ein Elternteil hat jahrelang dieselben Feiertage, nur weil die Wochen zufällig so fallen.
Muster-Klauseln zum Kopieren
Die Klauseln sind Vorschläge. „A“ und „B“ ersetzt ihr durch eure Namen, Uhrzeiten und Orte durch eure eigenen. Wichtig ist, dass jede Klausel Tag, Uhrzeit und Übergabeort nennt: Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat eine Regel „von Freitag nach der Schule“ für schulfreie Tage als zu unbestimmt angesehen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2023 – 5 WF 29/23). Genau das passiert an Feiertagen leicht.
Vorrangklausel
Die folgenden Regelungen zu Feiertagen und besonderen Tagen gehen dem regelmäßigen Betreuungsrhythmus vor. Nach dem Ende der Feiertagsregelung läuft der regelmäßige Rhythmus so weiter, als hätte es keine Unterbrechung gegeben. Ein Ausgleich entfallener Tage findet nicht statt.
Ostern im Jahreswechsel
In geraden Jahren ist das Kind von Gründonnerstag, 17 Uhr, bis Ostermontag, 17 Uhr, bei A, in ungeraden Jahren bei B. Die Übergabe erfolgt an der Wohnung des Elternteils, bei dem das Kind zuvor war.
Ostern und Pfingsten geteilt
Ostersonntag ist das Kind von 10 Uhr bis Ostermontag, 10 Uhr, bei A, danach bis Ostermontag, 18 Uhr, bei B. In ungeraden Jahren umgekehrt. Für Pfingsten gilt dieselbe Regelung mit vertauschten Rollen, sodass jeder Elternteil jedes Jahr einen Feiertagsschwerpunkt hat.
Silvester
Der Elternteil, bei dem das Kind Heiligabend verbringt, hat Silvester nicht. Silvester beginnt am 31. Dezember um 14 Uhr und endet am 1. Januar um 12 Uhr.
Geburtstag des Kindes
In geraden Jahren verbringt das Kind seinen Geburtstag bei A, in ungeraden Jahren bei B, jeweils von 15 bis 19 Uhr, an Wochenenden von 10 bis 18 Uhr. Der andere Elternteil kann das Kind an diesem Tag anrufen. Die Feier mit Freund:innen richtet der Elternteil aus, bei dem das Kind an diesem Wochenende ist; der andere ist eingeladen.
Geburtstag eines Elternteils, Vatertag, Muttertag
Am eigenen Geburtstag eines Elternteils ist das Kind von 15 bis 19 Uhr bei diesem Elternteil, fällt der Geburtstag auf ein Wochenende, von 10 bis 18 Uhr. Am Muttertag ist das Kind von 10 bis 18 Uhr bei der Mutter, an Christi Himmelfahrt von 10 bis 18 Uhr beim Vater, jeweils unabhängig vom regelmäßigen Rhythmus.
Einschulung, Kommunion, Konfirmation, Jugendweihe
An der Einschulung und an kirchlichen oder weltlichen Feiern des Kindes nehmen beide Eltern teil. Über die anschließende Feier verständigen sich die Eltern spätestens acht Wochen vorher. Kommt keine Einigung zustande, findet die Feier bei dem Elternteil statt, bei dem das Kind nach dem regelmäßigen Rhythmus ist, und der andere Elternteil ist eingeladen.
Einen vollständigen Rahmen, in den du diese Klauseln einsetzen kannst, findest du in der Umgangsplan-Vorlage und der Elternplan-Vorlage.
Geburtstage: der häufigste Streitpunkt
Kindergeburtstage sind emotional, und sie liegen oft ungünstig im Rhythmus. Zwei Dinge helfen. Erstens: den Geburtstag selbst und die Feier mit Freund:innen getrennt regeln. Der Tag gehört der Familie, die Party darf aufs Wochenende rutschen. Zweitens: keine einseitigen Planungen in die Zeit des anderen Elternteils legen.
Wie ernst Gerichte das nehmen, zeigt ein Fall aus dem Saarland. Dort hatte die Mutter die Geburtstagsfeier des Kindes auf ein Wochenende gelegt, das nach einer gerichtlich gebilligten Vereinbarung dem Vater als Nachholtermin zustand. Das OLG Saarbrücken bestätigte ein Ordnungsgeld von 100 Euro gegen sie (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2010 – 6 WF 118/10). Für den Alltag heißt das vor allem: Stimmt Feiern frühzeitig ab, statt Fakten zu schaffen. Wenn ihr euch über Feiern regelmäßig nicht einig werdet, kann die Beratung beim Jugendamt helfen.
Weihnachten
Weihnachten ist der Feiertag mit dem meisten Konfliktpotenzial und hat deshalb einen eigenen Artikel: Weihnachten als getrennte Eltern mit Modellen für Heiligabend und die Feiertage und einem Plan für zwei Jahre. Für diesen Artikel nur so viel: Koppelt Weihnachten und Silvester, dann bekommt jeder Elternteil jedes Jahr einen der beiden besonderen Abende.
Feiertage, Ferien und Wechselmodell zusammenbringen
Feiertage liegen oft in Ferien. Bewährt hat sich eine klare Rangfolge: Feiertagsregel vor Ferienregel vor Wochenrhythmus. Ihr teilt also zum Beispiel die Osterferien in zwei Hälften und legt die Ostertage darüber. Wie die Ferienaufteilung selbst aussehen kann, zeigt die Übersicht zur Ferienregelung. Im Wechselmodell mit wöchentlichem Wechsel bietet es sich an, den Wechseltag in Feiertagswochen nicht zu verschieben, sondern nur die Feiertage herauszunehmen; welches Modell zu euch passt, zeigt der Vergleich der Betreuungsmodelle.
Österreich und Schweiz
Österreich: Das Kontaktrecht ist in § 187 ABGB geregelt. Die Kontakte sollen nach Möglichkeit „sowohl Zeiten der Freizeit als auch die Betreuung im Alltag des Kindes“ umfassen; Alter, Bedürfnisse und Wünsche des Kindes sind besonders zu berücksichtigen. Feste Feiertagsregeln nennt das ABGB nicht, sie werden vereinbart oder vom Pflegschaftsgericht festgelegt.
Schweiz: Nach Art. 273 ZGB haben Kind und Elternteil Anspruch auf „angemessenen persönlichen Verkehr“. Wie Feiertage verteilt werden, regeln Eltern selbst, sonst die Kindesschutzbehörde oder das Gericht. Bei alternierender Obhut empfiehlt sich dieselbe Logik wie in Deutschland: gerade und ungerade Jahre, Vorrang vor dem Rhythmus, Uhrzeiten und Übergabeort.
Wie Elterntakt dabei hilft
Im gemeinsamen Kalender von Elterntakt legt ihr euren Rhythmus als Wechselmodell, Residenzmodell oder eigene Regelung an und seht die Schulferien eures Bundeslandes, österreichischen Bundeslandes oder Schweizer Kantons direkt daneben. Will ein Elternteil einen Feiertag tauschen, stellt er eine Tausch-Anfrage, die der andere annimmt oder ablehnt. Abgesagte Termine bleiben mit Grund sichtbar, sodass beide nachvollziehen können, was im letzten Jahr galt.
Häufige Fragen
Wer hat das Kind an Feiertagen, wenn nichts geregelt ist?
Dann gilt der normale Rhythmus weiter. Ein Anspruch auf bestimmte Feiertage besteht nicht. Wer eine Feiertagsregel will, sollte sie vereinbaren oder im Streitfall beim Familiengericht beantragen.
Gibt es Urteile zum Umgangsrecht an Feiertagen?
Ja, aber immer zum Einzelfall. Das OLG Brandenburg hielt es für angemessen, dass jeder Elternteil einen der zwei Feiertage von Ostern, Pfingsten und Weihnachten bekommt (Beschluss vom 26.09.2013 – 3 UF 49/13). Einen allgemeinen Anspruch darauf leitet das nicht ab.
Wie regelt man den Geburtstag des Kindes bei getrennten Eltern?
Am häufigsten im jährlichen Wechsel nach geraden und ungeraden Jahren, alternativ durch Teilung des Tages oder eine gemeinsame kurze Feier, wenn ihr gut miteinander auskommt. Die Party mit Freund:innen regelt ihr am besten getrennt vom Geburtstag selbst.
Hat der Vater am Vatertag Anspruch auf das Kind?
Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht. Viele Vereinbarungen sehen aber vor, dass das Kind an Christi Himmelfahrt beim Vater und am Muttertag bei der Mutter ist, unabhängig vom Rhythmus.
Wer darf zur Einschulung oder Konfirmation?
Beide Eltern, wenn ihr nichts anderes vereinbart. Solche Feiern sind für das Kind meist wichtiger als für die Eltern. Klärt früh, wer die Feier danach ausrichtet und wer eingeladen wird.
Was ist eine gute Muster-Klausel für Ostern?
Eine, die Jahr, Uhrzeit und Übergabeort nennt, zum Beispiel: „In geraden Jahren ist das Kind von Gründonnerstag, 17 Uhr, bis Ostermontag, 17 Uhr, bei A, in ungeraden Jahren bei B.“ Weitere Varianten stehen oben bei den Muster-Klauseln.
Weiterführende Ressourcen
- Regelung aufschreiben? → Umgangsplan-Vorlage
- Ferien aufteilen? → Ferienregelung: die gängigen Modelle
- Heiligabend und Feiertage? → Weihnachten als getrennte Eltern
- Urlaub mit dem Kind? → Urlaub nach der Trennung planen
- Ruhig verhandeln? → Co-Parenting-Kommunikation
- Keine Einigung? → Familienmediation finden
Weiterlesen: Wenn die Umgangsregelung nicht eingehalten wird
Quellen
Zuletzt geprüft: 4. Oktober 2026.
- § 1684 BGB — Umgang des Kindes mit den Eltern.
- OLG Brandenburg, Beschluss vom 26.09.2013 – 3 UF 49/13 — Feiertagsumgang an den zweiten Feiertagen, Verhältnis zum Wochenendumgang.
- OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17.04.2023 – 5 WF 29/23 — „von Freitag nach der Schule“ an schulfreien Tagen nicht hinreichend bestimmt.
- OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26.11.2010 – 6 WF 118/10 — Ordnungsgeld nach Verlegung eines Kindergeburtstags auf ein Umgangswochenende.
- Nationale Feiertage — Bundesministerium des Innern.
- Kalender 2027 mit Feiertagen — Termine von Ostern, Christi Himmelfahrt, Muttertag und Pfingsten 2027.
- § 187 ABGB — RIS; Recht auf persönliche Kontakte (AT).
- Art. 273 ZGB — Fedlex; persönlicher Verkehr (CH).
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Für eine konkrete Vereinbarung wende dich an das Jugendamt, eine Familienberatungsstelle, eine Mediation oder eine Fachanwältin bzw. einen Fachanwalt für Familienrecht.